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Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Wir sind ausschließlich zuständig für Dokumente der Gerichte und Notare unseres Landgerichtsbezirks (Freudenstadt, Horb, Oberndorf, Rottweil, Spaichingen und Tuttlingen).
Übersetzungen:
Apostillen/Überbeglaubigungen können nur für Übersetzer erteilt werden, die beim Landgericht Rottweil zugelassen sind.
Diese finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de
Es werden keine Termine vergeben!
Bearbeitungszeit:
2 bis 3 Werktage (auch wenn die Dokumente persönlich abgegeben werden!)
Gebühren (Sie erhalten eine Rechnung):
25,- Euro Apostille/Überbegl. für Notar/-in oder Gerichtsperson
40,- Euro Apostille/Überbegl. und Bestätigung für Übersetzer/-in
Unterlagen/Dokument bitte im Original mit Antragsformular einreichen!
Postadresse:
Landgericht Rottweil
-Apostillen/Überbeglaubigungen-
Königstr. 20
78628 Rottweil
Persönliche Abgabe:
An der Infothek im Erdgeschoss des Landgerichts, Königstr. 20, 78628 Rottweil.
Die Bearbeitungszeit ändert sich dadurch nicht und beträgt auch bei persönlicher Abgabe 2 bis 3 Werktage!
Öffnungszeiten Infothek:
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr, 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag:
Frau Bayerle (0741/243-2376)
vertretungsweise Frau Schwarz (0741/243-2364)
Das Landgericht ist nicht zuständig für:
- Urkunden der Stadtverwaltungen und Landratsämter
(z. B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Einbürgerungszusicherungen u. a.)
Regierungspräsidium Freiburg, Referat 15, Schwendistr. 12, 79102 Freiburg - Zeugnisse baden-württembergischer Schulen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Thouretstr. 6, 70173 Stuttgart - Zeugnisse aus dem Universitäts- bzw. Hochschulbereich
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Königstr. 46, 70173 Stuttgart - Urkunden der Finanzämter
Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Präsidialbüro, Moltkestr. 50, 76133 Karlsruhe - Polizeiliche Führungszeugnisse
Bundesamt für Justiz, Referat IV 2, 53094 Bonn