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Rechtsreferendare

Alle Landgerichte in Baden-Württemberg sind gleichzeitig Ausbildungsgerichte für Rechtsreferendare. Die Landgerichte sind somit Außenstellen Landesjustizprüfungsamtes. Rechtsreferendare können hier ihre Ausbildung nach dem Hochschulstudium fortsetzen. Die Einstellung der Rechtsreferendare nimmt die Verwaltungsabteilung des zuständigen Oberlandesgerichtes vor. Anträge müssen dorthin gerichtet werden. Das Oberlandesgericht weist dann die Referendare/innen zum 01.04. und 01.10. des jeweiligen Jahres den Landgerichten nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel zu. 

Der Ausbildungsleiter bei dem jeweiligen Landgericht begleitet die Rechtsreferendare neben ihrer Ausbildung und teilt sie in der ersten Ausbildungsstation (Zivilstation) den Richtern am Landgericht oder an den zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichten zu, wo sie dann in der Regel eine Einzelausbildung (höchstens zwei Rechtsreferendare pro Richter) erhalten.

Zur Ausbildung der Rechtsreferendare in Rottweil im Einzelnen:

1. Der Ausbildungsstandort:

Die große Kreisstadt ROTTWEIL, innovatives und kulturelles Mittelzentrum in der Region Schwarzwald-Baar - Heuberg, bietet durch seine verkehrsgünstige Lage nahe der Autobahn A 81 (Stuttgart - Singen) und die direkte Anbindung an das Schienennetz (Bahnlinie Stuttgart - Zürich; vom Schwarzwald kommend über die Bahnlinie Villingen-Schwenningen - Rottweil) die idealen Voraussetzungen für eine Vielzahl von Unternehmen und gewährleistet damit auch die gute Erreichbarkeit des Ausbildungsstandortes Rottweil für Referendare aus den Raumschaften Stuttgart, Tübingen, Reutlingen, Schwäbischer Alb und Schwarzwald (Freiburg) bis hin zum Bodensee (Konstanz).

Eingebettet in eine intakte und wunderschöne Landschaft zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb, zwischen Stuttgart und Bodensee, bietet Rottweil und seine Umgebung einen großen Naherholungswert. Da Rottweil zudem in den letzten Jahren noch mehr zu einem der kulturellen Zentren zwischen Stuttgart und Konstanz geworden ist, das alte Tradition mit lebendiger Kultur (erwähnt sei hier nur die Kunststiftung Hauser) und attraktiven Freizeitangeboten verbindet, sind damit für die Referendare neben der Ausbildung ausreichend Möglichkeiten geboten, „die Seele baumeln zu lassen“.

Rottweil, älteste Stadt Baden-Württembergs mit einem intakten, historischen Stadtbild, erlangte schon zur Zeit der Karolinger als Gerichtsstandort große Bedeutung. Das Rottweiler Hofgericht zählte im Spätmittelalter als oberstes Gericht des Reiches zu den bedeutendsten Gerichten in Deutschland.

Dieser großen Tradition als Gerichtsstandort fühlen wir uns hier in Rottweil verpflichtet - und dies natürlich auch im Sinne einer guten Ausbildung unseres juristischen Nachwuchses.

Dieser Verpflichtung und Verantwortung bewusst, wurde am Landgericht Rottweil im Jahr 2005 das sogenannte Referendar-Haus eingerichtet das sich in unmittelbarer Nähe zum Landgericht Rottweil, zum Amtsgericht Rottweil, zur Staatsanwaltschaft Rottweil und zum Landratsamt Rottweil befindet.

Das Referendarhaus verfügt über drei Unterrichtsräume, ein Dozentenzimmer, einen großzügigen Aufenthaltsbereich mit Küchenzeile und über eine eigene Referendarsbibliothek (siehe auch Lichtbilder am Ende).

Das Referendarhaus bietet somit Gelegenheit zur gemeinsamen Arbeit und soll sozialer Mittelpunkt für die Referendare sein.

 

2. Allgemeines zur Ausbildung in Rottweil

Im juristischen Vorbereitungsdienst werden beim Landgericht Rottweil derzeit pro Einstellungstermin (April und Oktober) durchschnittlich 12 bis 16 Referendarinnen und Referendare ausgebildet.

Betreut werden die Referendarinnen und Referendare von der Ausbildungsleiterin, Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Hakenbeck-Rottner, und von Frau Bayerle (Justizangestellte).

Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Hakenbeck-Rottner hält zu Beginn des Referendariats den Einführungslehrgang in Zivilsachen ab und übernimmt des weiteren regelmäßig eine Arbeitsgemeinschaft in Zivilsachen. Sie organisiert die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaften sowie die Bestellung der Lehrkräfte und steht ihnen zu allen Fragen der Ausbildung gerne zur Verfügung.



Sie erreichen Frau Hakenbeck-Rottner unter der Telefonnummer


0741/243-2352

oder unter der Mail-Adresse


                                 sarah.hakenbeck-rottner@lgrottweil.justiz.bwl.de




Sie können sich mit Ihren Fragen auch gerne an Frau Bayerle wenden, die Sie unter der Telefonnummer

0741/243-2376


oder per Mail unter der Adresse



Nicole.Bayerle@lgrottweil.justiz.bwl.de



erreichen.

 

3. Zuweisung zu den Stationsausbildern

 

a) Pflichtstation in Zivilsachen und Strafsachen

Wesentliche Aufgabe des Ausbildungsleiters in den ersten Monaten des Referendariats ist die Zuweisung der Referendarinnen und Referendare zu den Einzelausbildern in den Stationen in Zivilsachen und in Strafsachen

(1.) Zivilstation:

In der Zivilstation werden die Referendarinnen und Referendare den Richterinnen und Richtern der Zivilkammern des Landgerichts Rottweil oder den mit Zivilsachen befassten Richterinnen und Richtern der Amtsgerichte des Bezirks zugewiesen. Zum Landgerichtsbezirk Rottweil gehören die Amtsgerichte in Rottweil, Tuttlingen, Spaichingen, Oberndorf, Horb und Freudenstadt.

Zuweisungswünsche werden berücksichtigt und können meist erfüllt werden.


 

(2.) Strafstation

In der Strafstation werden die Referendarinnen und Referendare in der Regel der Staatsanwaltschaft in Rottweil zugewiesen. Alternativ ist eine Einzelausbildung auch bei den Strafrichterinnen und Strafrichtern des Landgerichts oder der Amtsgerichte des Bezirks möglich.

Auch hier werden wir Ihre Zuweisungswünsche soweit wie möglich berücksichtigen.

 

b) Pflichtstationen Rechtsanwalt I und II und Wahlstation

In den beiden Rechtsanwaltsstationen und in der Wahlstation erfolgt die Zuweisung zu den Einzelausbildern durch das Oberlandesgericht Stuttgart mit Ausnahme der in § 42 I Nr. 4 und 5d JAPRO genannten.

Sie erreichen den zuständigen Ausbildungsleiter beim Oberlandesgericht, Herrn Richter am OLG Dr. Klink, unter der Telefonnummer



0711/212-3075



oder unter der Mail-Adresse



Thomas.Klink@olgstuttgart.justiz.bwl.de



Sachgebietsleiterinnen für Referendarangelegenheiten beim Oberlandesgericht Stuttgart sind:



Frau Justizangestellte Nicole Renk, welche sie unter der Telefonnummer



0711/212-3200



oder unter der Mail-Adresse



renk@olgstuttgart.justiz.bwl.de



erreichen.



Frau Bärbel Steinhart, welche sie unter der Telefonnummer



0711/212-3202



oder unter der Mail-Adresse



                              baerbel.steinhart@olgstuttgart.justiz.bwl.de



erreichen.

 

c) Pflichtstation Verwaltung

In der Verwaltungsstation werden die Referendare den Einzelausbildern durch das Regierungspräsidium Freiburg zugewiesen.

Zuständig ist hier Frau Anna Winkler.


Frau Anna Winkler erreichen Sie unter der Telefonnummer:

0761/208-1135

oder unter der Mail-Adresse:



Anna.Winkler@rpf.bwl.de


Daneben ist beim Regierungspräsidium Freiburg für Referendarangelegenheiten Frau Ulrike Wuillemier zuständig. Sie ist unter der Telefonnummer:

0761/208-1104

oder unter der Mail-Adresse:



Ulrike.Wuillemier@rpf.bwl.de

 

4. Arbeitsgemeinschaften/ Klausuren / Bibliothek

Die die praktische Ausbildung begleitenden Einführungslehrgänge und der praxisbezogene Unterricht werden beim Landgericht Rottweil in Arbeitsgemeinschaften mit 12 bis 16 Teilnehmern abgehalten.

Klausuren, die in den jeweiligen Arbeitsgemeinschaften geschrieben werden, können zur Examensvorbereitung auch von Teilnehmern der anderen Arbeitsgemeinschaften mitgeschrieben werden. Diese werden korrigiert und besprochen. Hierzu wird ein Klausurenplan ausgehängt.

Zum Selbststudium und zur Bewältigung der sich im Rahmen der Ausbildung stellenden Aufgaben steht das Referendarhaus mit eigener, gut ausgestatteter Referendarsbibliothek sowie die Bibliothek des Landgerichts Rottweil zur Verfügung.

 

5. Unser Referendarhaus:

 

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6. Stadt Rottweil

Nähere Informationen über die Stadt Rottweil und Umgebung finden Sie unter www.rottweil.de und www.landkreis-rottweil.de

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