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Kammern und Serviceeinheiten
Die richterliche Arbeit ist auf verschiedene Kammern verteilt. Die Zuständigkeit der einzelnen Kammern entnehmen Sie bitte dem Geschäftsverteilungsplan.
Sie sehen an der ersten Zahl des Aktenzeichens, die dem Buchstaben vorgelagert ist, welche Kammer für die Entscheidung eines Rechtsstreits zuständig ist (z.B. 3 O 27/05: 3. Zivilkammer).
Die Kammern sind über die jeweiligen Serviceeinheiten telefonisch erreichbar:
Serviceeinheit I: Zuständig für die 1. Zivilkammer, für die Kammern für Handelssachen, für AR-Sachen, Schiedsgerichtsliste, Notfristzeugnisse
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Tel: 0741/243-2380 Fax: 0741/243 - 2686 |
Serviceeinheit II: Zuständig für die 2. und 6. Zivilkammer |
Tel: 0741/243-2383, Fax 0741/243 - 2687 |
Serviceeinheit III: Zuständig für die 3., 4. und 7. Zivilkammer |
Tel: 0741/243-2354, -2630 Fax: 0741/243 - 2698 |
Große Serviceeinheit IV: Zuständig für die Strafkammern |
Tel: 0741/243-2356 o. -2366 Fax: 0741/243 - 2699 Zi. 003, 004 |