Suchfunktion
Über den Geschäftsverteilungsplan wird jeweils im Voraus und nach allgemeinen Kriterien festgelegt, welcher Richter bzw welche Kammer welche Verfahren zu bearbeiten hat. Damit wird der sogenannte "gesetzliche Richter" gesichert.
Sie können hier Einsicht nehmen in den aktuellen Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts, zunächst in die konkrete Verteilung der Aufgaben der Kammern, sodann in die allgemeinen Regeln des Planes.